top of page

Gemeinsamer Jahresbetrag Pflege Berlin 2025:


Was Senior:innen, Angehörige und Wahlfamilien in Berlin wissen müssen



Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: der gemeinsame Jahresbetrag für Pflegeleistungen. Was zunächst nach einer nüchternen Gesetzesreform klingt, betrifft den Alltag von tausenden Senior:innen, Angehörigen und Wahlfamilien in Berlin ganz konkret. Die neue Regelung soll Leistungen einfacher, flexibler und transparenter machen. Doch was heißt das wirklich – gerade für LSBTIQ-Senior:innen, die häufig auf Wahlfamilien und individuelle Unterstützungsformen setzen?*




Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?



Bisher waren Pflegeleistungen in verschiedene Töpfe aufgeteilt, etwa für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Jede Leistung hatte eigene Regeln, Fristen und Nachweise. Viele Angehörige oder Senior:innen empfanden das als bürokratisch und unübersichtlich.


Ab dem 01.07.2025 wird es einfacher: Diese Leistungen werden in einem gemeinsamen Jahresbetrag gebündelt. Insgesamt stehen Dir jetzt 3539 EUR zur Verfügung. Pflegebedürftige können damit flexibler entscheiden, wie sie das Geld nutzen – etwa für Entlastung im Haushalt, Betreuung, Alltagsbegleitung oder eine kurze Auszeit für pflegende Angehörige.


Offizielle Infos findest du auch beim Bundesministerium für Gesundheit.




Warum ist das wichtig für LSBTIQ*-Senior:innen?



Viele LSBTIQ*-Menschen leben ohne klassische Familienstrukturen. Statt Kindern oder Ehepartner:innen übernehmen häufig Wahlfamilien, Freund:innen oder Nachbarschaften die Rolle von Angehörigen.


Mit dem gemeinsamer Jahresbetrag Pflege Berlin 2025 entsteht ein neuer Handlungsspielraum:


  • Senior:innen können gezielt Unterstützung durch Wahlfamilien organisieren und finanzieren.

  • Angehörige und Freund:innen erhalten Entlastung, weil sie Alltagshilfe flexibler einsetzen können.

  • Diskriminierungsfreie Beratung sorgt dafür, dass queere Lebensrealitäten anerkannt werden.



👉 Ein guter Überblick über queeres Altern findet sich auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).




Was bedeutet das für Angehörige und Wahlfamilien in Berlin?



Pflege bedeutet immer auch Belastung für Angehörige und Wahlfamilien. Wer eine:n Senior:in unterstützt, braucht Pausen, Entlastung und Hilfe im Alltag.


Mit dem Jahresbetrag können Angehörige und Wahlfamilien in Berlin nun leichter:


  • Alltagshilfe im Haushalt finanzieren (z. B. Putzen, Einkäufe, Wäsche),

  • Begleitung zu Arztterminen oder kulturellen Veranstaltungen organisieren,

  • Verhinderungspflege nutzen, wenn sie selbst mal ausfallen oder Urlaub brauchen,

  • Kurzzeitpflege einsetzen, wenn eine stationäre Unterstützung notwendig wird.



Ein praktischer Leitfaden zu Leistungen für pflegende Angehörige steht auch bei der Verbraucherzentrale.


Vier lachende Menschen sitzen in einem Park vor dem Brandenburger Tor. Sie tragen bunte Kleidung und Regenbogen-Anstecker, sonniger Tag.

Pflegeberatung: Den Überblick behalten - Auch zum gemeinsamer Jahresbetrag Pflege Berlin 2025



Die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags bringt Chancen – aber auch Fragen:


  • Wie hoch ist der Betrag?

  • Wer darf ihn beantragen?

  • Welche Nachweise sind nötig?

  • Wie lässt sich das Budget optimal nutzen?



Hier hilft die Pflegeberatung (§ 7a). Sie ist für alle Menschen mit Pflegegrad vorgesehen und zeigt auf, welche Rechte und Möglichkeiten bestehen. Für LSBTIQ*-Senior:innen ist entscheidend, dass Beratung queersensibel erfolgt: Wahlfamilien müssen mitgedacht und Diskriminierung vermieden werden.




Alltagshilfe: Praktische Unterstützung im neuen System



Der Jahresbetrag eröffnet nicht nur rechtliche Möglichkeiten – er wirkt sich direkt auf den Alltag aus. Denn viele Senior:innen brauchen nicht nur formale Beratung, sondern ganz konkrete Unterstützung:


  • Hilfe beim Kochen, Putzen oder Einkaufen,

  • Begleitung zu Arztbesuchen,

  • Gesellschaft beim Spazierengehen,

  • Unterstützung bei Post und Abrechnungen.



👉 Mehr zu unseren Angeboten findest du in der Übersicht zu Alltagshilfe-Leistungen.




Wie AlleFarben Alltagshilfe in Berlin unterstützt



Wir bei AlleFarben Alltagshilfe verbinden Pflegeberatung mit praktischer Unterstützung im Alltag:


  • Wir erklären dir, was sich mit dem gemeinsamen Jahresbetrag ab Juli 2025 ändert.

  • Wir helfen dir, Leistungen sinnvoll zu kombinieren.

  • Wir bieten queersensible Alltagshilfe – von Haushalt über Freizeit bis hin zu Beratungseinsätzen (§ 37.3).

  • Wir arbeiten transparent, offen und respektvoll – unabhängig von Geschlecht, Identität oder Lebensform.



👉 Wenn du Fragen hast, melde dich gerne über unsere Kontaktseite.




Fazit: Chancen nutzen, gut vorbereitet sein



Der gemeinsame Jahresbetrag ab dem 01.07.2025 ist eine wichtige Neuerung, die Pflege flexibler und lebensnäher machen kann. Für Senior:innen, Angehörige und Wahlfamilien in Berlin bedeutet das: weniger Bürokratie und mehr Möglichkeiten, Unterstützung so einzusetzen, wie sie wirklich gebraucht wird.


Gerade für LSBTIQ*-Senior:innen ist es eine Chance, ihre Lebensrealität stärker einzubringen – mit Wahlfamilien, queersensibler Beratung und individueller Alltagshilfe.



Lies die neuesten Artikel unserer Expert:innen

bottom of page