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Faire, einfache Preise

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Unsere Preise sind transparent und fair – einfach und ohne versteckte Gebühren. Jede Stunde Hilfe kostet 34 EUR.

If you’re unsure of what pricing plan is for you

Haushaltshilfe

Wir sorgen dafür, dass du dich in deinen eigenen vier Wänden wohlfühlst. Zuverlässig, gründlich und mit einem offenen Ohr für deine Wünsche.

€34

/ pro Stunde

Hauswirtschaft

Sauber machen & putzen

Fenster putzen

Einfaches Essen zubereiten

Bezahlt durch Pflegekasse

Pflegeberatung

Unsere Pflegeberatung hilft dir Unterstützung zu bekommen. Wir klären Fragen zu Pflegegraden,und sorgen dafür, dass du die Leistungen erhältst, die dir zustehen.

€80

/ pro Stunde

Pflegegradberatung

Begleitung der Einstufung

Beratung zu Leistungen

"Notfall-Plan" Erstellung

Organisation von Diensten

Am beliebtesten

Alltagsbegleitung

Mit unserer Alltagsbegleitung stehst du nie allein da. Egal ob für Erledigungen, Spaziergänge oder gemeinsame Freizeitaktivitäten – wir sind an deiner Seite.

€34

/ pro Stunde

Gesellschaft & Betreuung

Einkauf & Besorgungen

Terminbegleitung

Spazieren gehen

Freizeit & Kultur

Bezahlt durch Pflegekasse

Jede Leistung kann pro Stunde gebucht werden.

Entlastungsleistungen

Die rechtlichen Grundlagen für unser Angebot zur Unterstützung im Alltag ist der § 45a SGB XI.

 

Keine unserer Leistungen muss in Paketen gebucht werden. 

Sie bezahlen nur das was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen. 

Keine Anfahrtskosten - keine Servicegebühr, keine Zusatzgebühren

Einfach, fair und transparent

Dazu zählen:

Begleitung zum Einkaufen

Botengänge zu Post & Apotheke

Wohnungsreiningung

Fensterreinigung

Wäschepflege

Mobilitätshilfe

Unterstützung bei der Korrespondenz

€ 34 

/ pro Stunde

Verhinderungspflege

Die rechtlichen Grundlagen für unser Angebot zur Erbringung der Verhinderungspflege ist der 
§ 39 SGB XI.

 

Keine unserer Leistungen muss in Paketen gebucht werden. 

Sie bezahlen nur das was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen. 

Keine Anfahrtskosten - keine Servicegebühr, keine Zusatzgebühren

Einfach, fair und transparent

Ist die Pflegeperson verhindert wegen:

Erholung und Entlastung

Krankheit oder Ausfall

Berufliche Verpflichtungen

Familiäre oder private Verpflichtungen

Unvorhergesehene Notfälle

Psychische Belastung oder Überforderung

Urlaub der pflegebedürftigen Person

andere Gründe

€ 65 

/ pro Stunde

Pflegeberatung §7a

Wir erfüllen die Vorraussetungen zur Pflegeberatung nach §7a SGB XI. 

 

Keine unserer Leistungen muss in Paketen gebucht werden. 

Sie bezahlen nur das was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen. 

Keine Anfahrtskosten - keine Servicegebühr, keine Zusatzgebühren

Einfach, fair und transparent

Ist die Pflegeperson verhindert wegen:

Beantragung eines Pflegegrades

Begleitung der Begutachtung 

Tipps zur Dokumentation des Pflegebedarfs

Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung 

Einsatz von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Pflegebetten oder Notrufsystemen

Wohnraumanpassungen für ein barrierefreies Zuhause

Erstellung eines individuellen Versorgungsplans

Erstellen von "Notfallplänen"

€ 80 

/ pro Stunde

Wieiviel Stunden Hilfe übernimmt die Pflegekasse? 

Pflegegrad 1

Anspruch auf Alltagshilfe

Im Pflegegrad 1 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht. 

4h

/ pro Monat

Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

Pflegegrad 2

Kleine Hilfe

Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht. 

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

4h

/ pro Monat

Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat

Basis Hilfe

Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.

10h

/ pro Monat

keine Zuzahlung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Pflegegeld

Bezahlt durch Pflegekasse

Erweiterte Hilfe

Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Du erhältst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.

19h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Du erhälst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

oft genutzt

Umfassende Hilfe

Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.

25h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

Pflegegrad 3

Kleine Hilfe

Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht. 

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

4h

/ pro Monat

Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat

Basis Hilfe

Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.

10h

/ pro Monat

keine Zuzahlung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Pflegegeld

Bezahlt durch Pflegekasse

Erweiterte Hilfe

Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Du erhältst 359 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.

27h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Du erhälst 359 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

oft genutzt

Umfassende Hilfe

Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.

38h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

Pflegegrad 4

Kleine Hilfe

Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht. 

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

4h

/ pro Monat

Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat

Basis Hilfe

Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.

10h

/ pro Monat

keine Zuzahlung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Pflegegeld

Bezahlt durch Pflegekasse

Erweiterte Hilfe

Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Du erhältst 479 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.

32h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Du erhälst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

oft genutzt

Umfassende Hilfe

Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.

46h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

Pflegegrad 5

Kleine Hilfe

Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht. 

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

4h

/ pro Monat

Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat

Basis Hilfe

Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.

10h

/ pro Monat

keine Zuzahlung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Pflegegeld

Bezahlt durch Pflegekasse

Erweiterte Hilfe

Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Du erhältst 594 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.

37h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Du erhälst 594 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

oft genutzt

Umfassende Hilfe

Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. 
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.

54h

/ pro Monat

keine Zuzahkung

Wir nutzen zur Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegegeld

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Bezahlt durch Pflegekasse

Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen.