Faire, einfache Preise
Unsere Preise sind transparent und fair – einfach und ohne versteckte Gebühren. Jede Stunde Hilfe kostet 34 EUR.
If you’re unsure of what pricing plan is for you
Pflegeberatung
Unsere Pflegeberatung hilft dir Unterstützung zu bekommen. Wir klären Fragen zu Pflegegraden,und sorgen dafür, dass du die Leistungen erhältst, die dir zustehen.
€80
/ pro Stunde
Pflegegradberatung
Begleitung der Einstufung
Beratung zu Leistungen
"Notfall-Plan" Erstellung
Organisation von Diensten
Am beliebtesten
Alltagsbegleitung
Mit unserer Alltagsbegleitung stehst du nie allein da. Egal ob für Erledigungen, Spaziergänge oder gemeinsame Freizeitaktivitäten – wir sind an deiner Seite.
€34
/ pro Stunde
Gesellschaft & Betreuung
Einkauf & Besorgungen
Terminbegleitung
Spazieren gehen
Freizeit & Kultur
Bezahlt durch Pflegekasse
Jede Leistung kann pro Stunde gebucht werden.
Entlastungsleistungen
Die rechtlichen Grundlagen für unser Angebot zur Unterstützung im Alltag ist der § 45a SGB XI.
Keine unserer Leistungen muss in Paketen gebucht werden.
Sie bezahlen nur das was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
Keine Anfahrtskosten - keine Servicegebühr, keine Zusatzgebühren
Einfach, fair und transparent
Dazu zählen:
Begleitung zum Einkaufen
Botengänge zu Post & Apotheke
Wohnungsreiningung
Fensterreinigung
Wäschepflege
Mobilitätshilfe
Unterstützung bei der Korrespondenz
€ 34
/ pro Stunde
Verhinderungspflege
Die rechtlichen Grundlagen für unser Angebot zur Erbringung der Verhinderungspflege ist der
§ 39 SGB XI.
Keine unserer Leistungen muss in Paketen gebucht werden.
Sie bezahlen nur das was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
Keine Anfahrtskosten - keine Servicegebühr, keine Zusatzgebühren
Einfach, fair und transparent
Ist die Pflegeperson verhindert wegen:
Erholung und Entlastung
Krankheit oder Ausfall
Berufliche Verpflichtungen
Familiäre oder private Verpflichtungen
Unvorhergesehene Notfälle
Psychische Belastung oder Überforderung
Urlaub der pflegebedürftigen Person
andere Gründe
€ 65
/ pro Stunde
Pflegeberatung §7a
Wir erfüllen die Vorraussetungen zur Pflegeberatung nach §7a SGB XI.
Keine unserer Leistungen muss in Paketen gebucht werden.
Sie bezahlen nur das was Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
Keine Anfahrtskosten - keine Servicegebühr, keine Zusatzgebühren
Einfach, fair und transparent
Ist die Pflegeperson verhindert wegen:
Beantragung eines Pflegegrades
Begleitung der Begutachtung
Tipps zur Dokumentation des Pflegebedarfs
Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung
Einsatz von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Pflegebetten oder Notrufsystemen
Wohnraumanpassungen für ein barrierefreies Zuhause
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Erstellen von "Notfallplänen"
€ 80
/ pro Stunde
Wieiviel Stunden Hilfe übernimmt die Pflegekasse?
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Kleine Hilfe
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
4h
/ pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Basis Hilfe
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.
10h
/ pro Monat
keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Pflegegeld
Bezahlt durch Pflegekasse
Erweiterte Hilfe
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Du erhältst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
19h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Du erhälst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
oft genutzt
Umfassende Hilfe
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
25h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
Pflegegrad 3
Kleine Hilfe
Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
4h
/ pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Basis Hilfe
Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.
10h
/ pro Monat
keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Pflegegeld
Bezahlt durch Pflegekasse
Erweiterte Hilfe
Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Du erhältst 359 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
27h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Du erhälst 359 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
oft genutzt
Umfassende Hilfe
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
38h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
Pflegegrad 4
Kleine Hilfe
Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
4h
/ pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Basis Hilfe
Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.
10h
/ pro Monat
keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Pflegegeld
Bezahlt durch Pflegekasse
Erweiterte Hilfe
Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Du erhältst 479 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
32h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Du erhälst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
oft genutzt
Umfassende Hilfe
Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
46h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
Pflegegrad 5
Kleine Hilfe
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
4h
/ pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Basis Hilfe
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages, sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Dein Pflegegeld wird voll ausgezahlt.
10h
/ pro Monat
keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Pflegegeld
Bezahlt durch Pflegekasse
Erweiterte Hilfe
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Du erhältst 594 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
37h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Du erhälst 594 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt!
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse
oft genutzt
Umfassende Hilfe
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
54h
/ pro Monat
keine Zuzahkung
Wir nutzen zur Abrechnung
Entlastungsbetrag
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Bezahlt durch Pflegekasse