Wenn du Pflegegrad 2–5 hast und zu Hause unterstützt wirst, kannst du Pflegegeld bekommen. Das ist Geld zur freien Verfügung, damit du deine Unterstützung selbst organisieren kannst – zum Beispiel für AlleFarben Alltagshilfe, wenn du zusätzliche Hilfe möchtest. Die Höhe liegt (Stand 2026) bei 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5) pro Monat.Pflegegeld verfällt nicht: Es wird dir monatlich ausgezahlt, und du entscheidest, wofür du es nutzt – du kannst es auch zurücklegen. Wichtig ist nur: Wenn du Pflegegeld beziehst, sind Beratungseinsätze verpflichtend, damit die Pflegekasse weiterzahlt (PG2–3: 1× pro Halbjahr, PG4–5: 1× pro Vierteljahr).Die Abrechnung ist am unkompliziertesten: Das Pflegegeld kommt direkt auf dein Konto, ohne Rechnungen und ohne Nachweise gegenüber der Pflegekasse. Wenn du Pflegegeld mit anderen Leistungen kombinierst (z. B. Umwandlungsanspruch), passt die Pflegekasse die Auszahlung anteilig an – du bekommst also oft weiter Pflegegeld, nur in entsprechender Höhe.