Finanzierung

Deine Hilfe. Dein Alltag. Dein Anspruch.

AlleFarben Alltagshilfe verbindet praktische Unterstützung mit guter Orientierung im Leistungsdschungel. Wir zeigen dir, welche Finanzierungsmöglichkeiten für dich infrage kommen und wie du sie unkompliziert nutzen kannst. Dabei geht es nicht nur um Stunden im Haushalt, sondern um Sicherheit im Alltag – mit einem Angebot, das queer- und diversitätssensibel arbeitet. Dieses Verständnis tragen wir auch nach außen: über QueerPflege, Kooperationen und Bildungsarbeit.
Für alle, die Vielfalt l(i)eben!
Zwei Männer sitzen lächelnd auf einem beigen Sofa; der ältere links trägt eine schwarze Mütze und einen beigen Trainingsanzug.
Ein Mann und eine Frau lächeln in die Kamera, mit einem Gebäude und Gerüst im Hintergrund.
Zwei Frauen sitzen an einem Holztisch, eine schreibt auf Dokumenten, die andere hält Papiere.
Finanzierung deiner Alltagshilfe
Wir erklären es dir.
Finanzierung ist oft der Punkt, an dem gute Unterstützung scheitert – obwohl eigentlich Ansprüche bestehen. Wir machen das transparent: Welche Leistung kann AlleFarben Alltagshilfe mitfinanzieren, wie hoch ist das Budget und wie läuft die Abrechnung? Du bekommst hier die wichtigsten Informationen in klarer Form. Wenn etwas bei deiner Pflegekasse anders geregelt ist, klären wir das mit dir vor dem Start, damit du Planungssicherheit hast.
Blick auf einen Raum mit einem Fenster, das den Berliner Fernsehturm zeigt, und einer Tasse mit Regenbogenstreifen.
Entlastungsleistungen
Wenn du Pflegegrad 1–5 hast und zu Hause unterstützt wirst, hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag: bis zu 131 € pro Monat (also bis zu 1.572 € pro Jahr). Das Budget ist dafür gedacht, Unterstützung im Alltag zu finanzieren – zum Beispiel Haushaltshilfe, Begleitung (Einkäufe, Termine), Betreuung/Alltagsstruktur oder Entlastung von Angehörigen. Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt Kosten in der Regel nur, wenn das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist.Du musst den Betrag nicht monatlich „verbrauchen“: Ungenutztes Budget wird angespart. Restbeträge aus einem Jahr kannst du bis zum 30.06. des Folgejahres einsetzen – danach verfallen sie. Viele nutzen das, um in belasteten Phasen mehr Stunden abzurufen.In der Regel rechnen wir direkt mit deiner Pflegekasse ab. Das heißt: keine Vorleistung, kein Sammeln von Belegen. Falls deine Pflegekasse im Einzelfall keine Direktabrechnung zulässt, läuft es alternativ über Kostenerstattung (Rechnung einreichen) – das klären wir vor dem Start.
4h Hilfe pro Monat
Blick auf einen Raum mit Fenster, Fernsehturm, einem Becher und einer Pflanze auf einem Regal.
Verhinderungspflege
Wenn du Pflegegrad 2–5 hast und zu Hause lebst, kannst du stundenweise Verhinderungspflege nutzen, wenn es eine regelmäßige private Unterstützungsperson (sogenannte Pflegeperson) gibt. Das ist sinnvoll, wenn du punktuell Hilfe brauchst, zum Beispiel für Termine, Erledigungen oder im Haushalt. Du musst das Budget nicht „ansparen“ wie beim Entlastungsbetrag: Die stundenweise Verhinderungspflege wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31.12. und stehen im neuen Jahr wieder neu zur Verfügung. Es kann nichts auf das Folgejahr übertragen werden.Für die Abrechnung gilt: Die Pflegekasse muss grundsätzlich wissen, dass du normalerweise von mindestens einer privaten Pflegeperson zu Hause unterstützt wirst (z. B. auch (anonym!) Nachbar:in oder Freund:in; keine Verwandtschaft nötig). In vielen Fällen können wir die Abwicklung mit der Pflegekasse direkt übernehmen. Falls deine Kasse im Einzelfall keine Direktabrechnung zulässt, läuft es alternativ über Kostenerstattung (Rechnung einreichen) – das klären wir vor Start.
+ 12h Hilfe pro Monat
Helles Zimmer mit Blick auf den Berliner Fernsehturm, einer Tasse mit Regenbogenstreifen und einer Pflanze.
Kombinationspflege (Umwandlungsanspruch)
Du darfst bis zu 40 % deiner Pflegesachleistungen für Alltagshilfe nutzen. Pflegesachleistungen sind das Budget der Pflegekasse für professionelle Pflegeanbieter (Pflegedienst, Alltagshilfe). Der Vorteil: Du bekommst trotz Umwandlung weiterhin Pflegegeld (anteilig) ausgezahlt.
Du hast weiter Pflegegeld zur Verfügung und kannst mehr Alltagshilfe nutzen.
Du musst hier nichts ansparen: Der Umwandlungsanspruch wird monatlich gerechnet. Was du in einem Monat nicht nutzt, wird nicht in den nächsten Monat übertragen.
Um die Abrechnung kümmern wir uns.
+ ca. 15 h pro Monat
Ein bunter Becher und eine Topfpflanze stehen auf einem Regal, mit dem Berliner Fernsehturm im Hintergrund.
Pflegegeld
Wenn du Pflegegrad 2–5 hast und zu Hause unterstützt wirst, kannst du Pflegegeld bekommen. Das ist Geld zur freien Verfügung, damit du deine Unterstützung selbst organisieren kannst – zum Beispiel für AlleFarben Alltagshilfe, wenn du zusätzliche Hilfe möchtest. Die Höhe liegt (Stand 2026) bei 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5) pro Monat.Pflegegeld verfällt nicht: Es wird dir monatlich ausgezahlt, und du entscheidest, wofür du es nutzt – du kannst es auch zurücklegen. Wichtig ist nur: Wenn du Pflegegeld beziehst, sind Beratungseinsätze verpflichtend, damit die Pflegekasse weiterzahlt (PG2–3: 1× pro Halbjahr, PG4–5: 1× pro Vierteljahr).Die Abrechnung ist am unkompliziertesten: Das Pflegegeld kommt direkt auf dein Konto, ohne Rechnungen und ohne Nachweise gegenüber der Pflegekasse. Wenn du Pflegegeld mit anderen Leistungen kombinierst (z. B. Umwandlungsanspruch), passt die Pflegekasse die Auszahlung anteilig an – du bekommst also oft weiter Pflegegeld, nur in entsprechender Höhe.
+ ca. 25 Std. pro Monat
Wie viele Stunden Hilfe übernimmt die Pflegekasse?
Wenn du einen Pflegegrad hast, stehen dir verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Bei Pflegegrad 1 sind diese etwas geringer als bei Pflegegrad 2 bis 5. Wir geben dir hier einen Überblick, wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen.
Pflegegrad 1
Kleine Hilfe
4 Stunden pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Im Pflegegrad 1 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Pflegegrad 2
Kleine Hilfe
4 Stunden pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Basis-Hilfe
12 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs‒ und Kurzzeitpflege.Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Erweiterte Hilfe
21 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Umfassende Hilfe
28 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur Abrechnung
Pflegegrad 3
Kleine Hilfe
4 Stunden pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Basis-Hilfe
12 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs‒ und Kurzzeitpflege. Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Erweiterte Hilfe
30 Stunden pro Monat
keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 359 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Umfassende Hilfe
40 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur Abrechnung
Pflegegrad 4
Kleine Hilfe
4 Stunden pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Im Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Basis-Hilfe
12 Stunden pro Monat
keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs‒ und Kurzzeitpflege. Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Erweiterte Hilfe
34 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 479 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Umfassende Hilfe
48 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur Abrechnung
Pflegegrad 5
Kleine Hilfe
4 Stunden pro Monat
Zuzahlung 5,00 EUR pro Monat
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung
Basis-Hilfe
12 Stunden pro Monat
keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs‒ und Kurzzeitpflege.Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Erweiterte Hilfe
39 Stunden pro Monat
Keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 594 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur Abrechnung
Umfassende Hilfe
57 Stunden pro Monat
keine Zuzahlung
Im Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur Abrechnung
Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Lernen, vom Unterrichtsformat über Zahlungsoptionen bis hin zur Fortschrittsverfolgung.
Welche Leistungen bietet AlleFarben Alltagshilfe in Berlin an?
AlleFarben Alltagshilfe unterstützt dich in Berlin im Alltag – so, wie es zu deinem Leben passt. Dazu gehören Haushaltshilfe (z. B. Aufräumen, Wäsche, Reinigung), Begleitung und Erledigungen (z. B. Arzttermine, Einkaufen, Botengänge), Betreuung & Gesellschaft (z. B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele) sowie Freizeit- und Kulturbegleitung. Wenn du zusätzlich Entlastung bei Papierkram brauchst, unterstützen wir auch bei Post, Rechnungen und Formularen.
Was heißt „queersensible Alltagshilfe“ bei AlleFarben?
Queersensible Alltagshilfe bedeutet: Du wirst respektiert, so wie du bist. Wir achten auf Ansprache, Privatsphäre und Grenzen und arbeiten diskriminierungssensibel, damit du dich in deinem Zuhause sicher fühlen kannst. Viele Menschen haben in Hilfesystemen schlechte Erfahrungen gemacht – bei AlleFarben soll Unterstützung entlasten und nicht zusätzlich Kraft kosten. Du musst dich nicht erklären, sondern kannst dich auf klare Absprachen und einen respektvollen Umgang verlassen.
Kann die Unterstützung über die Pflegeversicherung finanziert werden?
Ja, das kann möglich sein. AlleFarben Alltagshilfe ist nach § 45a SGB XI zugelassen – damit kann die Unterstützung je nach Voraussetzung über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Welche Finanzierung in deinem Fall passt, hängt von deiner Situation ab. Wir erklären dir die nächsten Schritte verständlich und sagen dir, welche Informationen dafür sinnvoll sind, damit du nicht allein durch das Thema musst.
Welche Kassenleistungen unterstützt ihr in besonderen Situationen?
In bestimmten Situationen können Leistungen über Kranken- oder Pflegekassen infrage kommen – zum Beispiel Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt (§ 38 SGB V), Haushaltshilfe rund um Schwangerschaft/Entbindung (§ 24 SGB V) oder Verhinderungspflege/Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Außerdem bieten wir queersensible Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie den Beratungseinsatz bei Pflegegeld nach § 37.3 SGB XI (Pflegegrad 2–5 verpflichtend, Pflegegrad 1 möglich). Wir helfen dir dabei, zu verstehen, was zu dir passt und wie du die Unterstützung praktisch organisierst.
Wir bieten queersensible Unterstützung im Alltag für alle Berliner:innen mit besonderem Fokus auf die LSBTIQ+‒Community und deren unterstützende Personen.