Pflege bedeutet nicht nur medizinische Versorgung. Wer älter wird oder Angehörige unterstützt, weiß, dass schon kleine Dinge wie Einkäufe, Putzen oder Begleitungen zu Terminen anstrengend sein können. Genau dafür gibt es den Entlastungsbetrag: seit Januar 2025 monatlich 131 Euro, die allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zustehen.
In Berlin ist diese Leistung besonders wertvoll. Hier leben viele Menschen in Wahlfamilien oder queeren Netzwerken, die oft unsichtbar bleiben, wenn es um klassische Pflegeangebote geht. Für LSBTIQ*-Senior:innen ist der Entlastungsbetrag eine Möglichkeit, Alltagshilfe ganz konkret und bedarfsgerecht einzusetzen – so, dass sie wirklich ankommt.
Was steckt hinter dem Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist im Sozialgesetzbuch XI verankert. Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf monatlich 131 Euro. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter:innen für Unterstützungsangebote eingesetzt. Typische Leistungen sind Alltagshilfe, Betreuungsdienste oder Unterstützung im Haushalt.
Das Praktische: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Wer also im Frühjahr wenig Unterstützung braucht, kann im Herbst oder Winter auf ein größeres Budget zurückgreifen.
👉 Offizielle Infos gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit – Entlastungsbetrag.
Wie lässt sich der Entlastungsbetrag in Berlin nutzen? Alltagshilfe und Pflege für LSBTIQ
Berlin hat eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Die 131 Euro können flexibel eingesetzt werden – zum Beispiel für:
Alltagshilfe im Haushalt: Putzen, Wäsche, Kochen, Einkaufen.
Alltagsbegleitung: Termine, Spaziergänge, Museumsbesuche oder Theaterabende.
Gesellschaft: Vorlesen, Spielen oder einfach Gespräche führen.
Entlastung von Angehörigen und Wahlfamilien, die Pflegeaufgaben übernehmen.
Gerade LSBTIQ*-Senior:innen profitieren davon, wenn Leistungen queersensibel gestaltet sind. Denn Wahlfamilien, Freund:innen und Partner:innen übernehmen oft zentrale Rollen in der Pflege, ohne rechtlich abgesichert zu sein.
👉 Eine queere Perspektive auf Pflege findest du auch bei queer-pflege.de.
Bedeutung für LSBTIQ*-Senior:innen und Wahlfamilien
Viele queere Senior:innen berichten, dass sie Hemmungen haben, klassische Pflegeangebote zu nutzen – aus Angst vor Diskriminierung oder mangelndem Verständnis. Wahlfamilien und Freundeskreise springen ein, stoßen aber schnell an Grenzen.
Der Entlastungsbetrag kann hier viel bewirken: Er schafft Raum für Entlastung, ohne dass Menschen sich überlasten müssen. Zum Beispiel kann eine Alltagshilfe für die wöchentliche Reinigung engagiert werden, sodass Wahlfamilien Zeit für gemeinsame Aktivitäten haben. Oder eine Alltagsbegleiter:in übernimmt Arztbesuche, sodass Angehörige nicht ständig ihre Arbeitszeit anpassen müssen.
👉 LSBTIQ*-freundliche Beratungsstellen in Berlin, wie die Schwulenberatung Berlin, unterstützen Senior:innen dabei, ihre Ansprüche zu kennen und queersensible Angebote zu finden.
Alltagshilfe finanzieren – ganz praktisch
Die 131 Euro können in Berlin direkt in Alltagshilfe investiert werden. Bei AlleFarben Alltagshilfe bedeutet das: Unterstützung beim Haushalt, Begleitungen zu Freizeitaktivitäten, Hilfe bei Post und Abrechnungen oder einfach Gesellschaft leisten.
Das Besondere: Wir arbeiten queersensibel und diversitätssensibel. Das heißt, dass Senior:innen ihre Lebensgeschichte nicht erklären oder verstecken müssen. Wahlfamilien werden anerkannt, LSBTIQ*-Identitäten respektiert. So wird der Entlastungsbetrag zu einem echten Instrument für Sicherheit, Leichtigkeit und Selbstbestimmung im Pflegealltag.
👉 Mehr Infos findest du in unserer Übersicht zu den Alltagshilfe-Leistungen.

Pflegeberatung: Den Überblick behalten
Viele Senior:innen und Angehörige wissen gar nicht, dass ihnen der Entlastungsbetrag in Berlin für Alltagshilfe und Pflege LSBTIQ zusteht. Andere sind unsicher, wie sie die Leistungenbeantragen oder abrechnen. In Berlin ist das Angebot groß, aber unübersichtlich.
Eine Pflegeberatung (§ 7a) hilft dabei, Licht ins Dunkel zu bringen: Welche Anbieter:innen sind anerkannt? Wie lässt sich der Betrag mit Verhinderungspflege oder dem neuen Jahresbetrag ab Juli 2025 kombinieren? Welche Schritte sind nötig, um das Geld nicht zu verlieren?
Fazit: Kleine Beträge, große Wirkung
Der Entlastungsbetrag mag klein wirken, doch in Summe macht er einen Unterschied: 131 Euro im Monat können den Pflegealltag spürbar erleichtern, Angehörige und Wahlfamilien entlasten und LSBTIQ*-Senior:innen mehr Selbstbestimmung ermöglichen.
In einer Stadt wie Berlin ist er ein wichtiges Instrument, um Vielfalt sichtbar zu machen und Pflege wirklich an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Wer ihn nutzt, gewinnt Zeit, Energie und Lebensqualität.
👉 Persönliche Unterstützung bekommst du über unsere Pflegeberatung (§ 7a), die Alltagshilfe-Leistungen oder direkt auf unserer Kontaktseite.