Entlastungsbetrag in Berlin: 131 Euro für mehr Leichtigkeit im Pflege Alltag von Pflegeempfangenden, Angehörigen und Wahlfamilien LSBTIQ

Pflege bedeutet nicht nur medizinische Versorgung. Wer älter wird oder Angehörige unterstützt, weiß, dass schon kleine Dinge wie Einkäufe, Putzen oder Begleitungen zu Terminen anstrengend sein können. Genau dafür gibt es den Entlastungsbetrag: seit Januar 2025 monatlich 131 Euro, die allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zustehen.
Ein lächelnder Mann in einem grünen Pullover sitzt vor einem Fenster, umgeben von anderen Menschen.
In Berlin ist diese Leistung besonders wertvoll. Hier leben viele Menschen in Wahlfamilien oder queeren Netzwerken, die oft unsichtbar bleiben, wenn es um klassische Pflegeangebote geht. Für LSBTIQ*-Senior:innen ist der Entlastungsbetrag eine Möglichkeit, Alltagshilfe ganz konkret und bedarfsgerecht einzusetzen – so, dass sie wirklich ankommt. Was steckt hinter dem Entlastungsbetrag? Der Entlastungsbetrag ist im Sozialgesetzbuch XI verankert. Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf monatlich 131 Euro. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter:innen für Unterstützungsangebote eingesetzt. Typische Leistungen sind Alltagshilfe, Betreuungsdienste oder Unterstützung im Haushalt. Das Praktische: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Wer also im Frühjahr wenig Unterstützung braucht, kann im Herbst oder Winter auf ein größeres Budget zurückgreifen. 👉 Offizielle Infos gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit Entlastungsbetrag.
Ein lächelnder Mann in einem dunkelgrünen Pullover sitzt vor einem Fenster, umgeben von anderen Menschen.
Wie lässt sich der Entlastungsbetrag in Berlin nutzen? Alltagshilfe und Pflege für LSBTIQ Berlin hat eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Gerade LSBTIQ*-Senior:innen profitieren davon, wenn Leistungen queersensibel gestaltet sind. Denn Wahlfamilien, Freund:innen und Partner:innen übernehmen oft zentrale Rollen in der Pflege, ohne rechtlich abgesichert zu sein.
Die 131 Euro können flexibel eingesetzt werden – zum Beispiel für:
  • Alltagshilfe im Haushalt: Putzen, Wäsche, Kochen, Einkaufen.
  • Alltagsbegleitung: Termine, Spaziergänge, Museumsbesuche oder Theaterabende.
  • Gesellschaft: Vorlesen, Spielen oder einfach Gespräche führen.
  • Entlastung von Angehörigen und Wahlfamilien, die Pflegeaufgaben übernehmen.
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